Entdecken Sie neue Möglichkeiten
Ab 2025 wird der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und ab 2026 die Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ermöglicht. Wir beraten Sie gerne!
Virtueller ZEV
Der Mantelerlass bringt Änderungen beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Ab dem 01.01.2025 sind neu sogenannte virtuelle ZEV erlaubt. Dabei ist die Benutzung von Anschlussleitungen für den Eigenverbrauch unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Falls Sie Interesse haben Ihren überschüssigen Strom z.B. in der Nachbarschaft zu verkaufen, könnte ein virtueller ZEV die Lösung sein.
Haben Sie Interesse an einem virtuellen ZEV, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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LEG
Ab dem Jahr 2026 werden Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) möglich sein. Endverbraucher, Erzeuger von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und Speicherbetreiber können sich zu einer LEG zusammenschliessen und den selbst erzeugten Strom innerhalb dieser Gemeinschaft absetzen. Für die Bildung einer LEG gelten diverse Vorgaben.
Wollen Sie mehr Informationen zu einer LEG, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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