Information Preisanpassungen 2027
Die Strompreise der Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG (EWJR) bleiben im Jahr 2027 auf dem Niveau von 2026. Damit profitieren die Kundinnen und Kunden weiterhin von den im Jahr 2026 deutlich gesenkten Strompreisen.
Das im Jahr 2026 eingeführte Preismodell hat sich im ersten Jahr bewährt. Es trägt zu einer fairen und verursachergerechten Verteilung der Netzkosten bei. Mehr Informationen zu den Strompreisen 2027 finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.
Erklärvideo Preismodell
Preisblätter 2027
Mittelspannung
Das Preisblatt Mittelspannung gilt für Kunden mit eigenen Transformatorenstationen, die regelmässig elektrische Energie aus dem Mittelspannungsnetz (16 kV) beziehen.
Niederspannung III
Das Preisblatt Niederspannung III gilt für Kunden im Niederspannungsnetz (400 V/230 V) mit einem jährlichen Energiebezug über 100'000 kWh.
Preisblatt «Niederspannung III»
Niederspannung II
Das Preisblatt Niederspannung II gilt für Kunden im Niederspannungsnetz (400 V/230 V) mit einem jährlichen Energiebezug von 50'000 kWh bis 100'000 kWh.
Niederspannung I
Das Preisblatt Niederspannung I gilt für Kunden im Niederspannungsnetz (400 V/230 V) mit einem jährlichen Energiebezug bis 50'000 kWh. Ebenfalls kommt das Preisblatt Niederspannung I bei der Verrechnung von Baustrom und übrigen temporären Anschlüssen zur Anwendung.
Steuerbarer Verbraucher
Das Preisblatt Steuerbarer Verbraucher gilt für Kunden im Niederspannungsnetz (400 V / 230 V) mit einem jährlichen Energiebezug bis 50‘000 kWh. Der Tarif kann von Kunden gewählt werden, die ein von der EWJR ansteuerbares Gerät mit hohem Energieverbrauch (z. B. Wärmepumpe) besitzen.
Baustrom
Das Preisblatt Baustrom gilt für Kunden im Niederspannungsnetz (400 V / 230 V) mit einem temporären Netzanschluss (z.B. Baustellen, Events etc.).
Ersatzversorgung
Das Preisblatt «Ersatzversorgung» gilt für Endverbraucher, die ihren Netzzugang ausgeübt haben, aktuell aber über keinen Energieliefervertrag verfügen oder deren Energielieferant ausgefallen ist.
Rückerstattung Speicher
Das Preisblatt «Rückerstattung Speicher» gilt für Betreiber von Stromspeichern. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Netzentgelte zurückerstattet bekommen.
Rücklieferung
Ab 1. Januar 2027 wird die Vergütung für eingespeisten Solarstrom nicht mehr anhand des quartalsweise ermittelten Referenzmarktpreises berechnet. Neu richtet sich die Vergütung nach dem jeweils gültigen Day-Ahead-Spotmarktpreis und damit nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.
Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kWp sind weiterhin durch die gesetzliche Minimalvergütung gegen tiefe Marktpreise abgesichert. Liegt der ermittelte Marktpreis unter der für die Anlage geltenden Minimalvergütung, wird die Differenz über die Minimalvergütungsprämie entsprechend ausgeglichen.
Preisinformation Rücklieferung
Das Preisinformation Rücklieferung gilt für die Rücklieferung elektrischer Energie (Überschussenergie) aus eigenen Photovoltaikanlagen im Versorgungsgebiet der EWJR.
Preisinformation «Rücklieferung»
Solarstrom-Regelung
Seit dem 1. Januar 2026 gilt schweizweit eine neue Regelung zur Einspeisung von Solarstrom. Sie begrenzt die Einspeiseleistung neuer Solaranlagen und trägt dazu bei, das Stromnetz zu entlasten.