Sie benötigen Auskunft über Werkleitungen?
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, über alle verlegten Leitungen Auskunft geben zu können. Um unsere Anlagen und Leitungen jederzeit und überall zu lokalisieren, betreiben und unterhalten wir einen detaillierten Informationsdienst. Auch unterstützen wir Anlagenbetreiber, die gerne mehr zu diesem Thema erfahren möchten.
Aus Sicherheitsgründen (Personen- und Betriebssicherheit) sind die Bauunternehmer bei allen Arten von Grabarbeiten oder auch beim Einschlagen von Pfählen verpflichtet, die aktuellen Werkleitungsführungen abzuklären. Auf Anfrage von berechtigten Personen, Eigentümer, Bauherrenvertreter etc., werden diese Informationen bekannt gegeben. Bei allfälligen Beschädigungen und Betriebsunterbrüchen liegt die Haftung vollumfänglich beim Bauunternehmer. Jede Planauskunft wird in schriftlicher Form mit dem entsprechenden Planauszug zugestellt und in einer Dokumentenablage archiviert.
Die EWJR bietet folgende Dienstleistungen an | kostenneutral | kostenpflichtig (Stundenansatz CHF 120) |
Papierausdruck im Format A3/A4, Massstab: 1:500 (1-fache Ausführung) |
x | |
Elektronisch als dxf-, dwg- und pdf-Datei | x | |
Papierausdruck ab Format A2 | x | |
Mehrfache Ausführung von Ausdrücken | x |